Ab dem 01.08.2023 tritt die Mantelverordnung, also die Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung des Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung, in Kraft. Sie enthält erstmalig bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe, wie auch Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter sowie Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Sie gibt auch Grenzwerte und Einbauweisen dieser vor.
Um die neue Ersatzbaustoffverordnung korrekt anwenden zu können wurden die Mitarbeiter der ASPHALTA Ingenieurgesellschaft für Verkehrsbau mbH am 09.06.2023 in einer Inhouse Schulung von Frau Kristin Nolte und Dr. Liane Gollas aus der Schwesterfirma, der ASPHALTA Prüf- und Forschungslaboratorium GmbH mit der Änderung des Regelwerkes vertraut gemacht. Es wurden die Unterschiede zwischen alter und neuer Verordnung und die Unterschiede zwischen der Ersatzbaustoffverordnung und der Bodenschutz Verordnung erklärt. Es wurde auf die veränderte Beprobung eingegangen und der Unterschied zwischen einem technischen Bauwerk und einem nicht-technischen Bauwerk herausgearbeitet und wann welche Verordnung einsatzbar ist. Für die Planung sind diese Angaben im Baugrundgutachten wichtig und es stellen sich die Fragen, ob entnommener Boden wieder eingebaut werden oder entsorgt werden muss. Für die Bauüberwachung sind diese Informationen wichtig, wenn es um die Frage geht, was für Boden vorliegt, darf dieser ausgegründet werden oder nicht.
Am 13.06.2023 gab es eine weiterführende Schulung der DEGES für rund 140 Mitglieder des VBI – Verband beratender Ingenieure – zur praktischen Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung. Dipl.-Geologe Thorsten Kallnischkies und Dr. rer. nat. Tomas Jung von der DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH erklärten dies anhand von Projekten. Herr Gerald Müller, Geschäftsführer der ASPHALTA und auch Vorstand des Verkehrsausschusses des VBI, war dabei der Initiator für diese Schulung. So trägt die ASPHALTA dazu bei, dass die neue Mantelverordnung korrekt angewendet wird und unsere Mitarbeiter und Kollegen bestens vorbereitet sind.
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