Der 10. Deutsche Baugerichtstag fand in einer Phase großer Herausforderungen statt: Wohnungsbau, Infrastruktur, Nachhaltigkeit – zentrale Aufgaben unserer Zeit erfordern stabile rechtliche Rahmenbedingungen und eine leistungsfähige Bauwirtschaft. Unser Geschäftsführer Herr Müller war einer unter 400 Teilnehmern und erarbeitete im Arbeitskreis X – Baubetrieb Empfehlungen an den Gesetzgeber zum Umgang mit der Darlegungserfordernis für tatsächlich erforderliche Kosten bei Nachträgen.
Der Baugerichtstag ist seit fast 20 Jahren Impulsgeber für rechtspolitische Entwicklungen im Bauwesen – 2025 aktueller denn je.
In Hamm treffen sich alle zwei Jahre Fachleute aus Justiz, Baupraxis, Verwaltung und Politik, um über praxisnahe Lösungen und konkrete Reformvorschläge zu diskutieren. Themen dieses Jahr waren u. a.
- Gebäudetyp E und die Rolle technischer Normen
- Digitalisierung im Bauprozess
- Architekten- und Ingenieurrecht
- Baubetriebsrecht (§ 650c BGB)
- Verbraucherbaurecht
Im Anschluss wurde durch die Mitgliederversammlung Rechtsanwalt Prof. Dr. Heiko Fuchs einstimmig zum neuen Präsidenten des Deutschen Baugerichtstags e.V. als Nachfolger von Prof. Stefan Leupertz, der sich nicht mehr zur Wahl stellte, gewählt.
Jetzt informieren: www.baugerichtstag.de