Mit der Einführung der Unfallverhütungsvorschrift „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (VBG 122) im April 1996 wurden die bei den Bauberufsgenossenschaften versicherten Unternehmen mit weniger als 21 Mitarbeitern verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen oder im Rahmen eines Unternehmermodells, neben der Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, zusätzlich einen überbetrieblichen Beratungsdienst in Anspruch zu nehmen.
Wir übernehmen gerne diese Tätigkeit für Sie, entweder als freiberuflich tätige Sicherheitsfachkraft (SIFAK) im Rahmen einer Regelbetreuung oder beratend als privater überbetrieblicher Dienst nach dem Unternehmermodell.
Ihr Ansprechpartner:
Herr Ilgeroth
Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordination
Seit Mitte 1998 gibt es eine Verpflichtung nach dem Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998, Teil 1, Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 1998 (Baustellenverordnung – BaustellV), für Bauherren, bei Baumaßnahmen mit bestimmter Größenordnung einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator zu bestellen.
Falls Sie Projekte planen oder durchführen, bei denen
- die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 AT beträgt und auf der mehr als 20 AN gleichzeitig tätig werden,
- der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet oder
- Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden oder besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden,
würden wir Sie mit der Gestellung eines SiGeKo gern unterstützen.
Die Baustellenverordnung stellt bereits in der Planungsphase die Weichen für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf der Baustelle. Alle erforderlichen Sicherheitseinrichtungen werden in einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SIGEPLAN) erfasst. Koordinatoren für Sicherheit und
Gesundheitsschutz wirken bereits bei der Planung mit und überwachen bei der Ausführung der Bauarbeiten die Anwendung der Schutzmaßnahmen.
In der Unterlage werden alle notwendigen Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei späteren Arbeiten an einem Bauwerk zusammengefasst.